, , ,

“ FlorismammoGraphie“ Birgit Fischötter

 

Liebe Freundinnen und Freunde der Kunst im Uniklinikum Gießen, wir freuen uns sehr Sie zur

Vernissage der Ausstellung „FLORISmammoGRAPHIE“ von Birgit Fischötter

am Dienstag den 7. Sept. um 19 Uhr in die große Magistrale, Ebene 0 einzuladen.

Birgit Fischötter wird anwesend sein.

 

Aufgrund der Corona bedingten Begrenzung der Teilnehmer:innenzahl (20), bitten wir um Voranmeldung unter:
susanne.liessegang@verwaltung.med.uni-giessen.de.

Für den Besuch im Klinikum gelten bis auf Weiteres die 3G Regel (siehe unten), sowie Maskenpflicht.

 

 

 

 

Wir hatten die Frankfurter Künstlerin zur, durch Corona leider nur klinikintern zugänglichen, Ausstellung zum Röntgenjahr 2019/20 eingeladen.
Diese Ausstellung inspirierte Birgit Fischötter, ihr Experimentieren mit dem Röntgenbild aus dem Jahr 2009/10 fortzusetzen.

Ermöglicht durch Prof. Gabriele Krombach, Direktorin der Diagnostischen und Interventionellen Radiologie und Kinderradiologie, wurden Mammographien von Pflanzenteilen zum Ausgangsmaterial für eine neue Bildserie. Unter Verwendung verschiedener Techniken: Malerei, Zeichnung, Druckverfahren, Radiologisches Bildmaterial, setzt Birgit Fischötter diese „Elemente“ in Beziehung. Spielerisch experimentierend lotet sie so das Verhältnis zwischen Bild und Abbild aus.

Zur Erst-Begegnung mit diesen neuen Bildwelten der FLORISmammoGRAPHIE laden wir sie herzlich ins Uniklinikum Gießen
zur Vernissage am 7. September um 19 Uhr ein. Die Ausstellung kann dann täglich ab 17 Uhr unter den obengenannten Regeln besucht werden.

Susanne Ließegang und Renate Seeger-Brinkschmidt freuen sich auf ein Wiedersehen!

 

 

Besucher:innen dürfen das Klinikum betreten, wenn sie zu den drei nachfolgenden Gruppen gehören:

  • Geimpfte

Die zweite Impfung muss 15 Tage zurückliegen und im Impfpass oder einer entsprechenden Bescheinigung der impfenden Stelle nachgewiesen werden (z. B. in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App)

  • Genesene

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben. Erforderlich ist die amtliche Bescheinigung durch das Gesundheitsamt auf Grundlage eines positiven PCR-Tests, der nicht älter als sechs Monate ist. Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, gilt als vollständiger Impfnachweis die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nur in Verbindung mit dem Nachweis einer einmaligen Corona-Schutzimpfung.

  • Getestete

Wer weder vollständig geimpft noch von einer Coronainfektion genesen ist, kann einen Nachweis eines negativen Corona-Antigen-Schnelltests vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

 

Eine Testung vor Ort im Klinikum ist leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich im Vorfeld an die offiziellen Teststellen. Alle erforderlichen Nachweise sind an der Eingangskontrolle vorzulegen. Ferner gelten die bekannten Hygienevorschriften:

Im gesamten Klinikgebäude gelten für Besucher:innen durchgängig die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP-2 Maske), die Einhaltung der Abstandsregeln – mindestens 1,5 m – und die Hände-Desinfektion am Eingang.

 

Info: www.fischoetter.de

www.freundeskreis-der-kunst-im–uniklinkum-giessen.de

 

Dr. Susanne Ließegang
Kunstbeauftragte am UKGM Gießen     Tel. 06409 80 80 284
Email: susanne.liessegang@verwaltung.med.uni-giessen.de